Osttiroler - Oberkärntner Kegelverein - Statuten

Statuten 2020/21

Spielregeln zu den Osttiroler-Oberkärntner Mannschaftskegelmeisterschaften

(Gültig ab September 2020)

 

Punkt 1 :

 

a)     Die Bedingungen zur Teilnahme an den Osttiroler-Oberkärntner Mannschafts-Kegelmeisterschaften werden in den nach-stehenden Punkten geregelt und sind für jeden Teilnehmer b i n d e n d.

b)     Leitung, Überwachung und Koordinierung, Änderungen in den Spielregeln, Festsetzung des Nenngeldes zu den Mannschaftskegelmeisterschaften obliegen dem Vorstand des Kegel-Klubs.

 

 

Punkt 2 : Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, Auf- u. Abstiegsmodus

 

a)     Die alljährliche Neuanmeldung zur Mannschaftskegelmeisterschaft und der Abgabetermin werden jeweils in der Ausschreibung kundgetan. Im Anmeldeformular sind mindestens 4 bis maximal 6 Personen mit Name und Adresse einzutragen. Diese Eintragung gilt als Spielberechtigung zur Osttiroler-Oberkärntner Mannschafts-Kegelmeisterschaft.

b)     Im Nenngeld von EUR 150,-- sind 6 Personen pro Mannschaft inbegriffen. Dieses Nenngeld ist auf die Lienzer Sparkasse IBAN  AT37 2050 7000 0184 4786   BIC LISPAT21XXX  zu überweisen.

c)     Bei Abgabe der Anmeldung ist der kopierte Einzahlungsabschnitt beizulegen, ansonsten wird die Anmeldung nicht berücksichtigt.

D e r    A b g a b e – T e r m i n    i s t    g e n a u    e i n z u h a l t e n ! ! !

 

d)     Werden in der Anmeldung unwahre Angaben von Mannschaftsführern oder dessen Stellvertreter schriftlich unterfertigt und ergeben sich daraus Spielregelverstöße, so muss die Mannschaft mit 4 Punkten Abzug rechnen. Betreffende Personen können von der Meisterschaft ausgeschlossen werden.

 

Im Zweifelsfall:   Informationen beim zuständigen Klassenschreiber einholen!

 

e)     Beendet eine Mannschaft die Teilnahme an der Kegelmeisterschaft während der laufenden Meisterschaft wird der angefangene Durchgang gestrichen.

f)      Falls sich eine Mannschaft einer unteren Spielklasse mit einer Mannschaft einer oberen Spielklasse fusioniert und auch in der oberen Spielklasse spielen will, müssen im neuen Team mindestens 2 Stammspieler/Innen (keine Ersatzkegler/innen) der Mannschaft aus der oberen Spielklasse mitkegeln.

g)     Auf- und Abstiegsmodus:
Änderungen kann der Vorstand bei nicht gleichbleibender Mannschaftsanzahl bzw. Spielklassenanzahl aus organisatorischen Gründen vornehmen. Es gibt immer zwei Absteiger und zwei Aufsteiger, egal wie die nächstfolgende Klassenzusammensetzung erfolgen wird, d.h. die letzten beiden Mannschaften der Oberliga nach Ablauf einer Meisterschaft steigen immer in die Unterliga ab, der Sieger und der Zweitplatzierte der Unterliga steigen auf jeden Fall in die Oberliga auf.

Der Drittletzte der Oberliga und der Drittplatzierte der Unterliga spielen am Ende der Saison, spätestens bis zur Schlussfeier, eine Relegation mit Hin- und Rückspiel. Die Spieltermine werden dabei von den beiden Mannschaften selbstständig festgelegt, wobei – wenn sich die beiden Mannschaften im Vorfeld nicht auf einen Ablauf hinsichtlich Heim- und Auswärtsspiel einigen können – die Unterliga-Mannschaft im ersten Spiel Heimrecht hat. Für die Relegationsspiele gelten hinsichtlich Spielmodus und Joker die gleichen Regelungen wie für die Meisterschaftsspiele.

Sieger der Relegation ist jene Mannschaft, die beide Relegationsspiele gewinnt.

Sind beide Mannschaften jeweils einmal siegreich, so ist das nächste Kriterium das Satzverhältnis addiert aus den beiden Relegationsspielen. Die Mannschaft mit mehr gewonnenen Sätzen ist Sieger der Relegation.

Ist auch das Satzverhältnis ident, so entscheiden die Gesamtholz addiert aus beiden Relegationsspielen (gerechnet nach Meisterschaftsmodus, d.h. die vier besten Ergebnisse je Team zählen). Die Mannschaft mit den besseren Gesamtholz, zusammengezählt aus den beiden Relegationsspielen, gewinnt die Relegation.

Der Sieger der Relegation spielt in der folgenden Meisterschaft in der Oberliga, der Verlierer der Relegation spielt in der folgenden Meisterschaft in der Unterliga.

Der Vorstand als Organisator der Meisterschaft kann beschließen, nach Vorliegen der An-/Abmeldungen zu einer Meisterschaft, die Auf-/Abstiegsregelung im Interesse einer effizienten und sinnvollen Meisterschaftsabwicklung kurzfristig vor Meisterschaftsbeginn noch anzupassen.

h)     Übertritt zu einer anderen Mannschaft:
Sobald ein/e Kegler/In einen Spieleinsatz bei der im Anmeldeformular gemeldeten Mannschaft hatte, ist ein Übertritt nur während der Winterpause, mit einer Abmeldung von der Mannschaft an den zuständigen Klassenschreiber, möglich. In der Winterpause abgemeldete Kegler/Innen können bei jeder Mannschaft, egal in welcher Spielklasse, nachgemeldet werden. Setzt ein Mannschaftsführer oder dessen Stellvertreter einen Kegler oder eine Keglerin ohne Abmeldung in der Winterpause in einem Meisterschaftsspiel ein, ist dies ein Spielregelverstoß, somit ist das Spiel ungültig und wird mit 0:2 Punkten ohne Holzanzahl strafbeglaubigt.

 

 

Punkt 3 : Austragung von Meisterschaftsspielen : Spielplan, Spielbeginnzeit, Spielverschiebungen

 

a)     Die Wochentage, sowie die Austragungsorte der Meisterschaftsspiele sind dem Spielplan zu entnehmen!

b)     Spieltermine sind genau einzuhalten!! Spielverschiebungen auf nachfolgende Wochen sind grundsätzlich nicht erlaubt!! Bei triftigen Gründen ist allerdings ein Nachspielen innerhalb von 2 Wochen möglich. Verantwortlich für das Zustandekommen eines Spieltermins ist die jeweilige Heimmannschaft. Bei Nichteinhaltung der 2-wöchigen Frist ist eine Strafverifizierung vorgesehen. Bei sämtlichen Terminverschiebungen ist der jeweilige Klassenschreiber umgehend zu informieren. Künftig ist bei der Meldung der Verschiebung auch der Grund der Verschiebung und die verursachende Mannschaft anzuführen. Die Verantwortung für die Organisation eines Nachtragtermins obliegt der jeweiligen Heimmannschaft.

Generell sind alle Nachtragspiele – unabhängig von der maximal zweiwöchigen Nachtragsfrist – bis spätestens vor Beginn der vorletzten Meisterschaftsrunde nachzutragen. In den beiden letzten Meisterschaftsrunden sind Spielverschiebungen nicht mehr erlaubt bzw. nur mit Zustimmung des Vorstandes, der die Plausibilität des Grundes zu beurteilen hat.

Nachtragsspiele können auch an Samstagen und Sonntagen gespielt werden. Ziel sollte in jedem Fall sein, ein verschobenes Spiel möglichst zeit- und rundennah nachzutragen, spätestens binnen zwei Wochen.

c)     Triftige Gründe einer Spielverschiebung sind: Unvorhergesehene Ereignisse (Todesfall, Erkrankung mehrerer Spieler einer Mannschaft, Bundesheereinsätze, Straßensperren der auswärtigen Mannschaften, Kegelbahnsperren, etc.).

d)     Ein Meisterschaftsspiel ist grundsätzlich mit 4 Keglern/Innen je Mannschaft auszutragen und zu beenden (Ausnahme: Punkt 3 Abs. j) ) bzw. wenn eine Mannschaft mit 3 Keglern das Spiel bestreiten muss! Jede Mannschaft hat die Möglichkeit, einen fünften Spieler als Jokerspieler einzusetzen. Dieser Spieler muss seine Partie grundsätzlich zu Beginn spielen und wird diese eigens am Spielbericht angeführt. Bei Einigung der Mannschaftsführer vor Spielbeginn kann die Joker-Partie auch nicht zu Beginn gespielt werden, allerdings muss sie spätestens nach den beiden ersten Paarungen der Stammspieler ausgetragen werden. Beide Joker müssen ihre Partie gemeinsam austragen. Als Jokerspieler kann jeder Spieler eingesetzt werden, außer die laut Liste nicht Joker-berechtigten Spieler. Für den Einsatz des Jokerspielers gelten die gleichen Regelungen wie für die 4 Stammspieler.

e)     Der Spielbeginn eines Meisterschaftsspieles ist auf der Spielplaneinteilung ersichtlich. Dort wo keine Zeit am Spielplan angegeben ist, beginnt das Spiel um 20:00 Uhr. Einschieben ist   n u r   vor Spielbeginn gestattet (Ausnahme: siehe Pkt. 3 j) )! Die Beginnzeit eines jeweiligen Meisterschaftsspieles kann unter Mannschaftsführern einvernehmlich geändert werden. Bei Unklarheiten, wer auf welcher Bahn beginnt, entscheidet die auf dem Spielplan als Heimmannschaft angeführte Mannschaft, wo sie mit dem ersten Spieler beginnt, die als Auswärtsmannschaft angeführte Mannschaft beginnt damit auf der anderen Bahn.

f)      Spielweise: Die Heimmannschaft setzt ihren Jokerspieler und die vier Spieler auf den Spielplan. Die Auswärtsmannschaft setzt dann ihren Jokerspieler und die vier Spieler dagegen. Die Änderung einer einmal festgesetzten Spielerreihenfolge ist während des Spieles ohne Zustimmung der gegnerischen Mannschaft nicht mehr erlaubt. Die Spiele der einzelnen Spieler erfolgen hintereinander paarweise Spieler gegen Spieler. Setzt nur eine der beiden Mannschaften einen Jokerspieler ein, so spielt dieser seine Partie allein (zur weiteren Handhabung des Jokerspielers im Spielbericht insbes. hinsichtlich Punktevergabe etc. siehe Pkt. 5 dieser Spielregeln). Setzen beide Mannschaften keinen Jokerspieler ein, so beginnt das Spiel mit der ersten Paarung der Standardspieler. Gespielt werden 15 Schub in die „Vollen“ und 15 Schub auf „Abräumen“. Anschließend wird die Bahn getauscht und nochmals 15/15 geschoben.

Einbahnige Kegelanlagen: Auf Kegelanlagen, wo ein paralleler Spielbetrieb auf zwei Bahnen nicht möglich ist, spielt der Heimspieler zuerst einmal 15/15, dann der Auswärtsspieler 15/15. Anschließend wird diese Serie ein zweites Mal gespielt (bei Mehrbahnanlagen käme es dabei zum Bahntausch). Dann folgen die jeweils zweiten Spieler der jeweiligen Mannschaften in gleicher Weise. Vor direktem Spielbeginn des(r) jeweiligen Keglers/Keglerin zur ersten 15/15-Serie können maximal 5 Probeschübe durchgeführt werden.

Kegelbahn Pfalzen: Die beiden Joker spielen ihre Partien in gewohnter Weise gegeneinander. Die übrigen Duelle werden paarweise nebeneinander auf vier Bahnen gespielt. Dabei spielen die beiden Startkegler/innen jeder Mannschaft auf den beiden linken Bahnen im gewohnten Modus gegeneinander, die beiden zweiten in der Spielaufstellung angeführten Kegler/innen gleichzeitig auf den beiden rechten Bahnen. Anschließend spielen die im Spielplan an dritter Stelle angeführten Kegler/innen wieder auf den beiden linken Bahnen ihr Duell, die Schlusskegler/innen spielen gleichzeitig auf den beiden rechten bahnen. Damit finden jeweils zwei Duelle gleichzeitig (auf allen vier Bahnen) statt und verkürzt sich die Gesamtspieldauer entsprechend.

g)     Die Spieldauer des(r) Keglers/in darf 30 Minuten nicht überschreiten!

h)     Im Spiel befindliche Kegler/Innen müssen sich vor jedem Schub selber überzeugen, ob alle Kegel stehen. Wurde dies missachtet, ist der erste Schub zu verwarnen, jeder weitere kann ohne Verwarnung als ungültig gewertet werden.

i)      Schübe, die den Lichtschranken nicht aktivieren, daher auf der Anzeigetafel nicht aufleuchten, werden beim Spiel auf alle neun Kegel (Volle und Abräumen) grundsätzlich wiederholt. Beim Abräumen zählt hingegen jeder getroffene Kegel, auch wenn auf der Anzeigetafel kein Leuchtsignal aufleuchtet, andererseits zählt jeder Kegel der auf der Anzeigetafel aufleuchtet.  

j)      Ist ein Wechsel im direkten Spieldurchgang eines(r) Keglers/Keglerin erforderlich (zB. wegen Verletzung), so kann der/die Ersatzkegler/in 5 Probeschübe einlegen und anschließend mit dem Kegelstand des ausgeschiedenen Keglers weiterkegeln.
Ist nach einem solchem abgebrochenen Spieldurchgang kein/e Ersatz-Kegler/in vorhanden, werden die erkegelten Holz (inkl. der dabei erreichten Punkte) zum Gesamtergebnis der restlichen 3 Kegler/Innen in die Wertung genommen. Im Spielbericht ist der Schub, mit dem W.O. gegeben wurde, anzuführen! Der oder die Ersatzkegler/in ist im Spielbericht unbedingt namentlich einzutragen! In der Einzelwertung finden die Ergebnisse der Wechselkegler Berücksichtigung, sofern zumindest ein Satz gespielt wurde.

k)     Tritt während eines Meisterschaftsspieles ein Bahndefekt von länger als 15 Min. ein, dürfen bei Spielfortsetzung 5 Probe-schübe eingelegt werden. Dies gilt sowohl auf gleicher wie auch auf einer von der Unterbrechung nicht betroffenen Nebenbahn, sofern der Kegler/in dieser Bahn ebenfalls für die Dauer der Unterbrechung pausierte.
Ist ein Wechsel auf eine Nebenbahn erforderlich und möglich, muss dort das unterbrochene Meisterschaftsspiel zu Ende geführt werden. Trifft dies nicht zu, ist in derselben Spielwoche eine Neuaustragung des gesamten Meisterschaftsspieles unter den Mannschaftsführern zu vereinbaren und durchzuführen. Auch ein Tausch des Spielaustragungsortes ist erlaubt. Findet sich keine Möglichkeit in derselben Spielwoche das Meisterschaftsspiel auszutragen, ist der zuständige Klassenschreiber telefonisch oder per Fax zu verständigen! In der darauffolgenden Kalenderwoche ist das Meisterschaftsspiel auszutragen!

l)      Der Mannschaftsführer oder dessen Stellvertreter der Heimmannschaft ist für die Abgabe des Spielberichtes verantwortlich. Die beiderseitige Unterfertigung des Spielberichtes durch die Mannschaftsführer oder dessen Stellvertreter bestätigt die Gültigkeit des Meisterschaftsspieles und ein nachträglicher Protest seitens einer Mannschaft ist nicht mehr möglich.

m)    Spielberichte sind unmittelbar nach Spielende an die auf dem Spielbericht angegebenen Fax-/Mail-Adressen zu faxen bzw. zu mailen, zu spät einlangende Spielberichte können nicht mehr berücksichtigt werden!  Bitte immer nur die aktuellen Spielberichtsvordrucke verwenden!!!

n)     Verwendet eine Mannschaft eigene Kugeln für ihr Spiel, so hat sie das Vorrecht auf die Benutzung dieser Kugeln, d.h. keine zwangsweise Zurverfügungstellung der Kugeln an die andere Mannschaft (auch nicht bei Bahnwechsel), wenn der eigene Spieler mit den Kugeln spielen will. Werden die Kugeln von einem Spieler dieser Mannschaft allerdings nicht benutzt, so muss die Verwendung dieser Kugeln dem Spieler der anderen Mannschaft ermöglicht werden, sofern dieser mit diesen Kugeln spielen will. Für die Grundausstattung an Kugeln ist der Bahnbetreiber verantwortlich.

 

 

Punkt 4 : Irreguläre Vorkommnisse, Proteste und deren Abwicklung :

 

a)     Beide Mannschaftsführer oder dessen Stellvertreter fungieren als Schiedsrichter!
Der Vermerk: „PROTEST“ ist in die Rubrik (Heim- oder Gastmannschaft) rechts davon einzutragen, dadurch ist sofort ersichtlich, welche Mannschaft „PROTEST“ einlegte.

b)     Ist die gegnerische Mannschaft bei regulärem Spielbeginn eines Meisterschaftsspieles nicht anwesend, so ist eine halbe Stunde Wartezeit. Findet keine Spielaustragung statt, werden bei der wartenden Mannschaft die Kegler/Innen im Spielbericht eingetragen. In der zutreffenden Rubrik (Heim- oder Gastmannschaft) ist „PROTEST“ zu vermerken und mit Unterschrift des Mannschaftsführers oder dessen Stellvertreters an den zuständigen Klassenschreiber zu faxen.

c)     Unbegründetes Nichtantreten einer Mannschaft zum Meisterschaftsspiel wird mit Strafbeglaubigung 0:2 und keine Holzanzahl für die schuldtragende Mannschaft gewertet. Die rechtbekommende Mannschaft erhält den bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Mannschaftskegelschnitt und für die jeweiligen Kegler den Kegelschnitt ihrer Einzelwertung.

d)     Weich- und Seitenweichscheiben, Extremes Übertreten: Diese Regelverstöße sind zuallererst vom Mannschaftsführer oder dessen Stellvertreter untereinander zu verwarnen. Bei Unterlassung des Hinweises an den betreffenden Spieler durch seinen Mannschaftsführer oder dessen Stellvertreter kann der Mannschaftsführer oder dessen Stellvertreter der gegnerischen Mannschaft darauf hinweisen. Missachtet die betreffende Person die Verwarnung, ist der nächste Schub als ungültig zu werten. Weitere Protestgründe: Missstände der Kegelbahn, sittenwidriges Verhalten beim Spiel, bewusste Störungen des Spielbetriebes oder Störungen des gerade scheibenden Keglers oder Keglerin.

e)     Bei „PROTEST“ ist (ggf. auch durch die Protest einreichende Mannschaft allein) auf der Rückseite des Spielberichtes ein ausführlicher, wahrheitsgetreuer Bericht zu erstatten.

  1. Die regelverstoßende Mannschaft bzw. Person.
  2. Genaue Angabe des Spielregelverstoßes bzw. des Protestgrundes.
    1. Der Protestbericht auf der Rückseite ist vom Mannschaftsführer oder des Stellvertreters der Protest einreichenden Mannschaft zu unterschreiben, ansonsten wird dieser vom Schiedsrichtergremium oder vom Vorstand nicht behandelt und geht an die protestierende Mannschaft zurück.
    2. Spielberichte, die einen Protestbericht auf der Rückseite aufweisen, sind gleichzeitig mit der Abgabe des wöchentlichen Spielberichtes unmittelbar nach dem Meisterschaftsspiel zu faxen!
    3. Zu Protesten jeder Art, die von Mannschaftsführern oder dessen Stellvertreter sowie Klassenschreibern, an den Vorstandsobmann oder dessen Stellvertreter ergehen, hat dieser umgehend die Schiedsrichter und jene Personen, auf die sich der Streitfall bezieht, einzuberufen, um den Protestfall korrekt abzuklären.

Das Schiedsgericht setzt sich künftig aus 2 vom Vorstand benannten aktiven Spielern + dem VS-Obmann oder dem VS-Obmann-Stv. zusammen. Um möglichen Befangenheiten vorzubeugen wird dazu neu geregelt: Handelt es sich beim Protestspiel um eines aus der Oberliga, so dürfen die beiden aktiven Spieler nur aus den Spielern der Unterliga ernannt werden, bei einem Protest zu einem Spiel der Unterliga, dürfen die beiden aktiven Spieler nur aus der Oberliga benannt werden. Der VS-Obm. oder dessen Stv. sind immer im Gremium vertreten.

  1. Fällt im Schiedsrichtergremium keine mehrheitlich befriedigende Lösung, so wird der Fall an den VS verwiesen!
  2. Über die ‚Verhandlung‘ und das Ergebnis aus Pkt. 5 und/oder Pkt. 6 ist ein Protokoll zu erstellen. Das Entscheidungsgremium teilt die Entscheidung den betreffenden Mannschaften mit.

 

Der Vorstandsbeschluss ist vereinsintern endgültig und nicht mehr anfechtbar!

 

 

Punkt 5 : Punktewertung:

 

Für jede 15/15-Serie erhält der holzbessere Spieler 1 Punkt (gewertet werden nur die Gesamtholz je Spieler), bei Gesamtholzgleich erfolgt Teilung der Punkte, somit werden je Spielerpaarung insgesamt 2 Punkte ausgespielt. Das ergibt bei 4 Spielerpaarungen insgesamt 8 ausgespielte Punkte.

Die Mannschaft mit der am Ende höheren Gesamtholzzahl erhält weitere 4 Mannschaftspunkte (gewertet werden auch hier nur die Gesamtholzzahl der jeweiligen Mannschaft), bei Gesamtholzgleich erfolgt Teilung der Punkte.

Jene Mannschaft, die am Spielende mehr Punkte erreicht hat, hat gewonnen. In der Tabelle erhält diese Mannschaft zwei Punkte, der Verlierer erhält keinen Punkt in der Tabelle. Bei Punktegleichheit erhält jede Mannschaft einen Punkt für die Tabelle. Die erreichten Einzelpunkte gehen nur als Punktverhältnis (wie Torverhältnis im Fußball) in die Gesamttabelle ein. Bei gleicher Punktanzahl und gleichem Punktverhältnis entscheidet die in der Saison bis dahin erreichte bessere Gesamtholzanzahl der jeweiligen Mannschaften über den besseren Tabellenplatz.

 

Punkt 6 : Handhabung Jokerspieler:

a)     Voraussetzungen für Berechtigung als Joker-Spieler bzw. für die Nichtberechtigung als Joker-Spieler:

aa) Jemand darf dann als Joker eingesetzt werden, wenn er/sie in der vorangegangenen Saison gar nicht oder nicht mehr

      als 3 Spiele gespielt hat (es zählen dabei alle Ergebnisse, auch jene, die ggf. nicht in die Wertung gekommen sind), d.h.

      jede(r), der/die nicht mehr als maximal drei Spiele in der vorangegangenen Saison gespielt hat, darf auf jeden Fall in der

      folgenden Saison Joker spielen.

bb) Hat ein(e) Spieler(in) in der vorangegangenen Saison mehr als drei Spiele gespielt, so darf er dann Joker spielen, wenn

      sein Einzelschnitt für die vorangegangene Saison (es zählen dabei alle Ergebnisse, auch jene, die ggf. nicht in die Wer-

      tung gekommen sind) nicht unter den drei besten Einzelschnitten der vorangegangenen Saison seiner Mannschaft liegt.

cc) Bei einem Wechsel der Mannschaft in der Wintersaison wird die Joker-Einsatzmöglichkeit für den/die betreffende(n)

      Spieler(in) für die dann neue Mannschaft neu ermittelt. Fällt er/sie in der neuen Mannschaft unter die besten drei Einzel-

      schnitte der vorangegangenen Saison, dann darf er/sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Joker eingesetzt werden.

dd) Bei einem Mannschaftswechsel zwischen den Saisonen, er/sie sich in der neuen Mannschaft mit dem Schnitt des Vor-

      jahres in die neue Mannschaft einzureihen.

b)     Als Joker-Spieler dürfen keine Spieler eingesetzt werden, die auf der Liste der nicht Joker-berechtigten Spieler stehen. Ziel war es, junge oder schwächere oder neue KeglerInnen zu fördern. Selbstverständlich darf aber jeder Spieler, auch jene die auf der Liste der nicht Joker-berechtigten Spieler stehen, als Stammspieler jederzeit eingesetzt werden.

c)     Setzt eine Mannschaft einen Jokerspieler ein, so hat dieser seine Partie (allein, wenn die gegnerische Mannschaft keinen Jokerspieler einsetzt, oder mit dem Jokerspieler der gegnerischen Mannschaft gemeinsam, wenn beide Mannschaften einen Joker stellen) grundsätzlich vor den Standardspielern zu spielen. Die Joker ersetzen künftig keinen Stammspieler mehr. Sie spielen künftig auch keine Satzpunkte mehr aus. Sie spielen im direkten Duell 18 Holz für das Gesamtholzergebnis der Mannschaft aus. Insgesamt werden von den Jokern weiterhin 18 Holz für die Mannschaftsholz ausgespielt. Je Satz werden dabei einheitlich 9 Holz vergeben. Wer den Satz gewinnt, bekommt 9 Holz für die Mannschaftsholz. Gewinnt jemand den ersten Satz, sein Gegner den zweiten Satz, so gibt es für den ersten Satz 9 Holz für die eine Mannschaft, für den zweiten Satz 9 Holz für die andere Mannschaft. Gewinnt ein Joker beide Sätze, so gibt es für die betreffende Mannschaft 18 Holz für die Mannschaftsholz und für die unterlegene Null Holz. Für die Vergabe der 18 Joker-Holz zählen also nicht mehr die Gesamtholz am Ende der Jokerpartie, sondern jeweils die Gesamtholz je Satz.

Bei identischen Gesamtholz je Satz, entscheidet das Abräumen des Satzes. Das bessere Abräumergebnis bekommt die 9 Holz. Ist auch das Abräumen identisch, so bekommt jener Kegler/in die 9 Holz für den Satz, der weniger Fehlwurf hat. Sind auch diese identisch, so erhält die Auswärtsmannschaft die 9 Holz für den Satz.

Der bessere Joker erhält 18 Holz, der unterlegene Null Holz. Bei Gesamtholzgleichstand der Joker erhält jeder Joker 9 Holz für die Gesamtholz der Mannschaft. Die bisherigen Absätze f) und g) der Joker-Spielregeln werden gestrichen (s.u.). Eine Abstufung der durch die Joker erspielten Gesamtmannschaftsholz erfolgt nicht, es werden nur die drei Holzzahlen 18, 9 oder 0 Holz für die Gesamtmannschaftsholz vergeben. Setzen beide Mannschaften keine Joker ein, werden auch keine zusätzlichen Gesamtholz für die Mannschaftsholz vergeben. Holz für die Gesamtmannschaftsholz gibt es nur, wenn der Joker seine Partie vollständig spielt. Anschließend spielen die Standardspieler ihre Partien wie bisher.

d)     Bei Einigung der Mannschaftsführer vor Spielbeginn kann die Joker-Partie (zB. wenn ein vorgesehener Joker beruflich bedingt erst später eintrifft) auch nicht zu Beginn gespielt werden, allerdings muss sie spätestens nach den beiden ersten Paarungen der Stammspieler ausgetragen werden. Beide Jokerspieler müssen ihre Partie aber gemeinsam austragen.

e)     Als Jokerspieler kann jeder Spieler eingesetzt werden, außer die laut Liste nicht Joker-berechtigten Spieler. Für den Einsatz des Jokerspielers gelten die gleichen Regelungen wie für die 4 Standardspieler.

f)      im Vorjahr bereits gestrichen

g)     im Vorjahr bereits gestrichen

h)     In die Spielereinzelwertung kommen die Ergebnisse der Joker in der erspielten Höhe. Für die Einzelwertung gelten für Jokerspieler die gleichen Regeln, wie für die Standardspieler.

i)      Fairness ist dabei das höchste Gut, das alle Spieler/innen einhalten sollten.